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Information des Sportamts zur Eröffnung des Nordbads

Wir freuen uns, dass Sie dabei sind.

Gerne möchten wir Ihnen mit dieser E-Mail noch ein paar Informationen zum Ablauf geben.

Das wichtigste zu Erst:

Ein Einlass in das Schwimmbad ist nur mit Negativ-Ausweis („3G“) möglich.

Der gesetzliche geforderte Nachweis, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem SARS-CoV2-Virus vorliegen, kann dabei auf mehreren Wegen erfolgen:

  • durch einen Impfnachweis im Sinne des § 2 Nr. 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung,
  • durch einen Genesenennachweis im Sinne des § 2 Nr. 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, oder
  • durch einen Testnachweis im Sinne des § 2 Nr. 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung; die zugrundeliegende Testung kann auch durch einen PCR-Test erfolgen
  • durch einen Testnachweis aufgrund einer maximal 48 Stunden zurückliegende Testung mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik),
  • durch den Nachweis der Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzepts für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende an Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen nach § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes (beispielsweise ein Testheft für Schülerinnen und Schüler mit Eintragungen der Schule oder der Lehrkräfte)
  • durch einen Nachweis über die Durchführung eines maximal 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Tests auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus.

Um Diskussionen im Eingangsbereich zu vermeiden, bitten wir Sie, geeignete Maßnahmen zu treffen, dass jede*r Teilnehmer*in im Vorfeld entsprechend informiert ist. Sollte ihre Gruppe größer als 75 Personen sein, bitte wir um kurze Informationen vorab.

Wir haben Ihrer Organisation bzw. Ihrem Verein eine bestimmte Zeit für das 24-Stunden-Schwimmen zugewiesen. Zu jeder vollen Stunde beginnt die Schwimmzeit.
Damit es in den Umkleiden zu keinen Überschneidungen kommt, bitten wir Sie, ca. 15 Minuten vorher zum Schwimmen zu kommen, so dass ab Beginn der vollen Stunde die Umkleiden für die Gruppen zur Verfügung stehen, die ihre Schwimmzeit bereits absolviert haben.

Bitte nutzen Sie den Eingang am Foyer und verhalten sich so, dass vor und in dem Schwimmbad, insbesondere im Bereich der Umkleiden und Sanitärbereiche, Warteschlangen nach Möglichkeit vermieden werden. Der Aufenthalt in den Umkleiden sollte nur so kurz wie möglich stattfinden.

In den Umkleiden und im Foyer ist eine medizinische Maske zu tragen. In der Schwimmhalle selbst besteht keine Maskenpflicht, sofern die Abstandsregelungen eingehalten werden.
Wir bitten, die Schwimmhalle nur mit Badeschuhen zu betreten. Ersatzweise haben wir auch eine begrenzte Anzahl an Überschuhen, die wir bei Bedarf zur Verfügung stellen.

Aufgrund der gestiegenen Corona-Werte haben wir uns gegen ein gastronomisches Angebot entschieden. Sofern Sie selbst Getränke mitbringen, weisen wir vorsorglich darauf hin, dass Glasflaschen im Schwimmbad selbst nicht erlaubt sind. Für Musik ist allerdings gesorgt.

Die Badeaufsicht für das 24-Stunden-Schwimmen wird durch den Eigenbetrieb Bäder und dem DLRG sichergestellt.

Haben Sie eine gute Zeit, genießen Sie die tolle Architektur und die angenehme Atmosphäre im Bad.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Mit freundlichen Grüßen

Martin Westermann
- Erster Betriebsleiter -

Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
- Sportamt -
- Eigenbetrieb Bäder -
Bad Nauheimer Straße 2
64289 Darmstadt

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