Unser Seegrundstück am Wechselsee

Lageplan des Vereinsgrundstücks
Lageplan des Vereinsgrundstücks

Damit unsere Taucher ein eigenes, gut zugängliches und zuverlässiges Vereinsgewässer nutzen können, wurde vor einigen Jahren ein Grundstück am Wechselsee in Biebesheim erworben. Der DUC Darmstadt besitzt das auf den Bildern entsprechend markierte Areal, das unmittelbar an unser Vereinsgewässer grenzt und uns als zentraler Zugangspunkt zum See dient. Die Lage des Grundstücks bietet eine ideale Kombination aus Nähe zum Wasser, ruhiger Umgebung und ausreichend Platz für die notwendige Ausrüstung unserer Mitglieder.

Das Vereinsgrundstück ist bewusst so gewählt, dass es sowohl für Ausbildungszwecke als auch für private Tauchgänge optimal genutzt werden kann. Durch seine Position am Seeufer ist ein direkter Zugang zum Wasser möglich, sodass sich das Gebiet hervorragend für Trainingseinheiten, Kursdurchführungen oder einfach entspannte Tauchausflüge eignet. Der Bereich ist übersichtlich gestaltet und ermöglicht es, Ausrüstung, Flaschen und weiteres Material bequem abzustellen und vorzubereiten. Für Sicherheit während des Tauchbetriebs ist es zudem hilfreich, dass die Auf- und Abbauflächen ausreichend Platz bieten und klar einsehbar sind.

Auf dem Grundstück können – je nach Situation – bis zu drei Fahrzeuge abgestellt werden. Damit dies möglich ist, muss jedoch eine zuvor beantragte Genehmigung vorliegen. Dies dient sowohl der Sicherheit als auch der Ordnung auf dem Vereinsgelände, insbesondere an Tagen mit hohem Tauchbetrieb. Die Parkplätze sind vorrangig für die Tauchausbilder reserviert, da diese häufig umfangreiche Ausrüstung transportieren und während der Kurse einen schnellen Zugang zum Material benötigen. Sollte ein Tauchausbilder eintreffen und alle Plätze bereits belegt sein, kann es erforderlich sein, dass ein Fahrzeug umgesetzt wird. In diesem Fall bitten wir alle Mitglieder um gegenseitige Rücksichtnahme und Kooperation, damit der Ausbildungsbetrieb reibungslos ablaufen kann.

Das Vereinsgrundstück wird von vielen Mitgliedern als wertvolle Ergänzung zu unserem Vereinsleben geschätzt. Es bietet die Möglichkeit, außerhalb des Schwimmbads in natürlicher Umgebung zu trainieren, echte Sicht- und Temperaturbedingungen kennenzulernen und gemeinsam mit anderen Tauchern Erfahrungen zu sammeln. Zudem ist der Wechselsee ein attraktives Gewässer mit einer abwechslungsreichen Unterwasserlandschaft, die sowohl für Anfänger als auch für erfahrene Taucher spannende Erlebnisse bereithält. Das Grundstück schafft somit einen festen Anlaufpunkt, an dem sich Vereinsleben, Ausbildung und Freizeit wunderbar verbinden lassen.

DUC Seenutzungsordnung

Auszug Liegenschaftskarte (Flurstück 58/2)
Auszug Liegenschaftskarte (Flurstück 58/2)

Stand: 15.Juli 2012

Grundsätzlich gilt Tauchen im Wechselsee über unser Pachtgrundstück ist nur DUC-Mitgliedern erlaubt!

Nutzung

Der See und die Uferbereiche dürfen nur für Zwecke des Tauchsports angefahren werden.

Tauchbetrieb

Tauchen ist ganzjährig möglich mit uneingeschränkten Tauchzeiten.

Anfahrt und Parken

Grundsätzlich sollte versucht werden, Fahrgemeinschaften zu An- und Abfahrten zum See zu bilden. Dies entlastet die Umwelt und schont unser Grundstück! Zum Ent- und Beladen der Tauchausrüstung kann unser Pachtgrundstück grundsätzlich angefahren werden, für maximal 3 Autos ist das Parken auf unserem Grundstück möglich. Findet Tauchausbildung statt, so hat ein Fahrzeug der Ausbildungsgruppe auf jeden Fall Vorrang. Gegebenenfalls muss dann ein schon parkendes Fahrzeug das Grundstück verlassen. Die Ausbildungstermine am See werden über die Website rechtzeitig angekündigt. Die Zufahrt zu unserem Grundstück ist generell nur mit einer gültigen Zufahrtsgenehmigung des Ordnungsamtes Gernsheim möglich! Dies kann durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes von Biebesheim auch kontrolliert werden, Nichtbeachtung wird mit empfindlichen Geldbußen geahndet.

Tauchgebiet

Das Tauchgebiet ist begrenzt. Ein- und Ausstieg erfolgen ausschließlich über unseren gepachteten Uferbereich (Flurstück 58/2). Die Angelbereiche auf der westlichen Seeseite im Anschluss an unser Pachtgrundstück und auf der Seenordseite sind insbesondere bei Angelbetrieb zu meiden. Siehe Bild "Auszug Liegenschaftskarte (Flurstück 58/2)". Tauchberechtigung Das Tauchen ist grundsätzlich nur DUC-Mitgliedern und im sehr eng begrenztem Umfang auch Gästen gestattet. Gäste sind nach dreimaliger Seenutzung zum Beitritt in den DUC aufzufordern. Eine gültige Tauchtauglichkeitsuntersuchung ist verbindlich vorgeschrieben. Die Tauchgruppenzusammensetzung ergibt sich aus den seit 2005 gültigen VDST-Regeln.

Zum Nachweis der DUC-Mitgliedschaft ist die von der Stadt Gernsheim ausgestellte Zufahrtsberechtigung mitzuführen und gut sichtbar im Auto auszulegen.

Diese muss gegebenenfalls auch auf Verlangen der Ordnungsbehörden vorgezeigt werden. Taucher, die nicht auf dem Seegrundstück parken, sollten, falls von den Ordnungskräften danach gefragt wird, mit Hilfe des DUC-Stempels zur Eintragung der Beitragszahlung im Taucherpass, ihre DUC-Mitgliedschaft nachweisen können. Die Beantragung der Zufahrtsgenehmigung erfolgt ausschließlich über Anmeldung beim DUC–Geschäftsführer.

Ausrüstung

Ein kompletter Kälteschutz (inkl. Kopfhaube) wird empfohlen. Zwei getrennt absperrbare Ventile und zwei komplette Atemregler (erste und zweite Stufe) werden empfohlen.

Instandhaltung

Die DUC-Mitglieder sagen zu, das Wasser sauber zu halten. Alle Maßnahmen, die die Wasserqualität in irgendeiner Form gefährden oder beeinträchtigen könnten, sind verboten. Unrat, der anfällt, ist zu sammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen. Keinesfalls darf etwas vergraben werden. Jeder Taucher erkennt die Seebenutzungsordnung an. Bei Verstößen kann ein Tauchverbot ausgesprochen werden.