Unser Seegrundstück am Wechselsee

Lageplan des vereinsgrundstücks
Lageplan des vereinsgrundstücks

Der DUC Darmstadt besitzt das auf den Bildern markierte Grundstück. Bis zu drei Fahrzeuge können auf diesem Grundstück geparkt werden, eine beantragte Genehmigung vorausgesetzt. Die Tauchausbilder haben Vorrang für die Parkplätze. ggf. muss ein Parkplatz geräumt werden, sollte ein Tauchausbilder einen der besetzten Parkplätze benötigen.

DUC Seenutzungsordnung

Auszug Liegenschaftskarte (Flurstück 58/2)
Auszug Liegenschaftskarte (Flurstück 58/2)
Stand: 15.Juli 2012

Grundsätzlich gilt Tauchen im Wechselsee über unser Pachtgrundstück ist nur DUC-Mitgliedern erlaubt!

Nutzung

Der See und die Uferbereiche dürfen nur für Zwecke des Tauchsports angefahren werden.

Tauchbetrieb

Tauchen ist ganzjährig möglich mit uneingeschränkten Tauchzeiten.

Anfahrt und Parken

Grundsätzlich sollte versucht werden, Fahrgemeinschaften zu An- und Abfahrten zum See zu bilden. Dies entlastet die Umwelt und schont unser Grundstück! Zum Ent- und Beladen der Tauchausrüstung kann unser Pachtgrundstück grundsätzlich angefahren werden, für maximal 3 Autos ist das Parken auf unserem Grundstück möglich. Findet Tauchausbildung statt, so hat ein Fahrzeug der Ausbildungsgruppe auf jeden Fall Vorrang. Gegebenenfalls muss dann ein schon parkendes Fahrzeug das Grundstück verlassen. Die Ausbildungstermine am See werden auf der Website rechtzeitig angekündigt. Die Zufahrt zu unserem Grundstück ist generell nur mit einer gültigen Zufahrtsgenehmigung des Ordnungsamtes Gernsheim möglich! Dies kann durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes von Biebesheim auch kontrolliert werden, Nichtbeachtung wird mit empfindlichen Geldbußen geahndet.

Tauchgebiet

Das Tauchgebiet ist begrenzt. Ein- und Ausstieg erfolgen ausschließlich über unseren gepachteten Uferbereich (Flurstück 58/2). Die Angelbereiche auf der westlichen Seeseite im Anschluss an unser Pachtgrundstück und auf der Seenordseite sind insbesondere bei Angelbetrieb zu meiden. Siehe Bild "Auszug Liegenschaftskarte (Flurstück 58/2)". Tauchberechtigung Das Tauchen ist grundsätzlich nur DUC-Mitgliedern und im sehr eng begrenztem Umfang auch Gästen gestattet. Gäste sind nach dreimaliger Seenutzung zum Beitritt in den DUC aufzufordern. Eine gültige Tauchtauglichkeitsuntersuchung ist verbindlich vorgeschrieben. Die Tauchgruppenzusammensetzung ergibt sich aus den seit 2005 gültigen VDST-Regeln.

Zum Nachweis der DUC-Mitgliedschaft ist die von der Stadt Gernsheim ausgestellte Zufahrtsberechtigung mitzuführen und gut sichtbar im Auto auszulegen.

Diese muss gegebenenfalls auch auf Verlangen der Ordnungsbehörden vorgezeigt werden. Taucher, die nicht auf dem Seegrundstück parken, sollten, falls von den Ordnungskräften danach gefragt wird, mit Hilfe des DUC-Stempels zur Eintragung der Beitragszahlung im Taucherpass, ihre DUC-Mitgliedschaft nachweisen können. Die Beantragung der Zufahrtsgenehmigung erfolgt ausschließlich über Anmeldung beim DUC–Geschäftsführer.

Ausrüstung

Ein kompletter Kälteschutz (inkl. Kopfhaube) wird empfohlen. Zwei getrennt absperrbare Ventile und zwei komplette Atemregler (erste und zweite Stufe) werden empfohlen.

Instandhaltung

Die DUC-Mitglieder sagen zu, das Wasser sauber zu halten. Alle Maßnahmen, die die Wasserqualität in irgendeiner Form gefährden oder beeinträchtigen könnten, sind verboten. Unrat, der anfällt, ist zu sammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen. Keinesfalls darf etwas vergraben werden. Jeder Taucher erkennt die Seebenutzungsordnung an. Bei Verstößen kann ein Tauchverbot ausgesprochen werden.